Leider gibt es üblicherweise bei allen Ergotherapeut:innen in St. Pölten und näherer Umgebung eine Warteliste für einen Ergotherapieplatz.
Wir freiberuflich tätigen Kinder-Ergotherapeutinnen sind untereinander gut vernetzt und leiten Eltern, die uns kontaktieren gerne weiter, wenn wir wissen, dass eine Kollegin früher einen freien Platz anbieten kann.
Da wir wissen, dass die Therapie aufgrund der Probleme im Alltag oft dringend ist, sind wir bemüht, schnellstmöglich einen Platz anbieten zu können. Leider ist der Bedarf sehr groß, weshalb es oft zu längeren Wartezeiten kommt.
Ich empfehle daher, frühzeitig Kontakt zu einer Ergotherapeutin aufzunehmen.
Es kommt sehr häufig vor, dass bei Entwicklungsgesprächen im Kindergarten oder der Schule Ergotherapie bzw. eine Ergotherapeutische Begutachtung empfohlen wird.
Viele Eltern sind darüber überrascht. Manche Schwierigkeiten eines Kindes fallen zwar zu Hause nicht auf, im Gruppensetting aber schon.
Pädagog:innen haben zudem ein sehr geschultes Auge, was Auffälligkeiten in der Entwicklung der Kinder betrifft.
Da es vorteilhaft ist, wenn Schwierigkeiten frühzeitig erkannt werden, empfehle ich den Eltern meist, eine Befundung bei einer/m Ergotherapeut:in zu machen. Mit Hilfe der Befundungsergebnisse und den Informationen aus dem Elterngespräch kann abgewogen werden, ob eine Ergotherapie sinnvoll ist oder nicht.
Jedes Kind hat seine Stärken und Schwächen. Bei der Frage, ob die Defizite therapiebedürftig sind oder nicht, gilt folgender Richtwert:
Hat das Kind derzeit im Alltag Schwierigkeiten oder sind aufgrund seiner Schwächen Schwierigkeiten in Zukunft zu erwarten?
Falls Sie sich bei der Beantwortung der Frage nicht sicher sind, können Sie mich gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren (kostenlos und unverbindlich).
Wenn Sie mir die Auffälligkeiten Ihres Kindes schildern, kann ich abwägen, ob ich eine Ergotherapeutische Befundung empfehlen würde oder nicht.
Hilfreich sind hierbei auch die Einschätzungen anderer Bezugspersonen des Kindes, wie Kindergartenpädagog:innen oder Lehrer:innen.
Leider kann ich Ihnen diese Frage nicht pauschal beantworten. Die Schwierigkeiten sind sehr individuell und die Behandlungserfolge hängen von vielen Faktoren ab (Motivation des Kindes, Lernfähigkeit, Alter, Beinträchtigungsgrad, Alltagsanpassungen durch die Eltern, Anpassungen in Kindergarten / Schule, Anzahl der Ziele, etc.).
Teilweise reichen die Befundungseinheiten und das Elterngespräch aus, wenn nur geringe Schwierigkeiten festgestellt werden, welche durch gezieltes Üben der Eltern im Alltag gefördert werden können – in diesem Fall finden nach dem Elterngespräch keine weiteren Einheiten statt. In den meisten Fällen aber findet im Anschluss an die Befundung zumindest ein 10er-Therapieblock statt.
Gibt es mehrere Alltagsschwierigkeiten, werden üblicherweise mehrere 10er-Blöcke benötigt, welche entweder direkt im Anschluss oder mit einer z.B. 3-monatigen Pause stattfinden.
Hinweis: Die Therapie muss nicht die gesamten verordneten 10 Einheiten stattfinden. Sie kann jederzeit beendet werden. Beispielsweise, wenn alle Ziele erreicht wurden oder derzeit keine weiteren Erfolge mehr erwarten werden können. Auch darf man als Eltern oder Therapeut:in jederzeit den Therapieblock abbrechen. (Beachten Sie hierbei bitte die oft geltende 24-Stunden Absageregelung: Therapieeinheiten, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, werden üblicherweise in Rechnung gestellt.)
Es werden (sofern Sie vor der Therapie um eine Chefärztliche Bewilligung angesucht haben) genau so viele Einheiten von Ihrer Krankenkasse teilrückerstattet, die auch geleistet wurden. So können Sie auch nach dem Elterngespräch das im Anschluss an 2-3 Einheiten Befundung durchgeführt wird, sich gegen eine weiterführende Therapie entscheiden.
Nach Beendigung der Therapie und Bezahlung der Honorarnote, können Sie mit der Verordnung eine (Teil-)Rückerstattung bei der gesetzlichen Krankenkasse Ihres Kindes anfordern. Die Höhe der Refundierung variiert je nach Krankenkasse. Bitte beachten Sie, dass Sie dazu, falls Ihr Kind bei der SVS oder KFA mitversichert ist, vor Beginn der Therapie eine Chefärztliche Bewilligung Ihrer Verordnung benötigen (Angaben ohne Gewähr).
Private Zusatz-Krankenversicherungen Ihres Kindes zahlen in den meisten Fällen den Restbetrag.
Ambulatorien bieten kostenlose Ergotherapie für Kinder an. In St. Pölten gibt es das Ambulatorium Sonnenschein.
In der Umgebung gibt es zudem:
- Ambulatorium St. Leonhard am Forst
- Ambulatorium Amstetten
- Ambulatorium Wr. Neustadt
- Ambulatorium Grainbrunn
Außerdem bieten Kassen-Ergotherapeut:innen ebenfalls kostenlose Therapien an. Für eine Liste mit freiberuflichen Ergotherapeutinnen, empfehle ich die Therapeut:innensuchfunktion auf der Homepage unseres Berufsverbandes Ergotherapie Austria. Geben Sie hier bei “Kassenverträge” Ihre Krankenkasse an sowie bei “Zielgruppe” Kinder oder Jugendliche.
Bei Kindergartenkindern plane ich häufig in jeder Therapiestunde ein Thema, z.B. Feuerwehr. Je nach Zielen wird dann ein Feuerwehrparcours durchquert, um einen Staudamm zu bauen, oder es wird bei Tisch passend zum Thema gezielt gezeichnet oder feinmotorisch gearbeitet. Der Spaß steht immer im Vordergrund!
Bei Schulkindern gestalte ich die Stunden oft so, dass bei Tisch an den Zielen gearbeitet wird, z.B. am Schriftbild oder an der Aufmerksamkeit. Zwischendurch findet ein Bewegungsspiel statt und danach wieder eine möglichst spielerische Übungssequenz. Hier kommen auch Methoden des Coachings (CO-OP, Fotointerview) zum Einsatz – denn Kinder haben oft selbst tolle Ideen, wie sie ein Alltagsproblem lösen können. Das ist motivierend und selbstwert-stärkend zugleich.
Ich bin stets bemüht, die einzelnen Aufgaben so anzupassen, dass das Kind zwar gefordert ist, es aber schaffen wird und dadurch ein Erfolgserlebnis und durch den spielerischen Charakter Spaß hat.
Am Ende jeder Einheit wird den Eltern berichtet, womit heute an der Erreichung der Ziele gearbeitet wurde und was zu Hause getan werden kann, um eine weitere Förderung zu ermöglichen.
Die erste Therapiestunde erfolgt immer gemeinsam mit einem oder beiden Elternteilen. Ihr Kind soll sich bei mir sicher fühlen und Zeit haben mich kennen zu lernen. Außerdem habe ich in der ersten Stunde einige Fragen (und Fragebögen) an Sie.
Nach den Begutachtungseinheiten findet ein Elterngespräch statt, zu dem beide Elternteile herzlich eingeladen sind.
Danach startet die Therapie. Jüngere Kinder fühlen sich manchmal wohler wenn ein Elternteil dabei ist, Schulkinder kommen oft lieber alleine, damit die Stunde “nur ihnen gehört” und weil sie “das alles eh schon ohne Mama und Papa können”.
Viele Elternteile wollen genau beobachten, wie Ihr Kind in der Therapie gefördert wird, anderen reicht es, wenn das Kind und ich im Anschluss daran berichten, was wir erarbeitet haben. Wir können also gerne gemeinsam entscheiden, wie es für uns alle am besten passt.
Da Ergotherapeut:innen das Zahlen- und Mengenverständnis nur bis zum Vorschulalter fördern, entschied ich mich für die zusätzliche Ausbildung zur Diplomierten Dyskalkulietrainerin: Dadurch kann ich seit einigen Jahren auch Kinder im Schulalter beim Erlernen des Rechnens unterstützen.
Sie können sich gerne telefonisch oder per E-Mail bei mir melden! Gemeinsam können wir besprechen, ob ein Dyskalkulietraining sinnvoll wäre.
Ergotherapeut:innen (ohne Zusatzausbildung) behandeln nicht die Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten eines Kindes. Hierfür sind ausgebildete Legasthenietrainer:innen zuständig.
Ergotherapeut:innen können aber die damit einhergehenden bzw. verursachenden Faktoren behandeln bzw. Kompensationsstrategien mit den Kindern erarbeiten (z.B. Defizite in der Merkfähigkeit, Aufmerksamkeitsschwierigkeiten, …).
Für das Training der Lese- und Rechtschreibleistungen sind Legasthenietrainer:innen zuständig. Ausgebildete Legasthenietrainer:innen in St. Pölten finden Sie beispielsweise hier:
- Homepage der Stadt St. Pölten
- Hilfswerk
- Integratives Montessori Atelier
- Duden Institute für Lerntherapie
Im Gegensatz zur Ergotherapie werden die Kosten für ein Legasthenietraining leider nicht von den Krankenkassen rückerstattet. Für finanzielle Unterstützung bei Bedarf eines Traninings empfehle ich den Verein SCRIBMETICUM.
Sämtliche Therapeut:innen stehen unter einer Verschwiegenheitsverpflichtung nach dem MTD-Gesetz §11c.
Wenn Sie jedoch möchten oder ich es als hilfreich erachten würde, dass ich mit mit anderen Institutionen oder Personen über Ihr Kind austausche (z.B. Lehrer:in, Kindergartenpädagog:in, andere Bezugsperson, andere Therapeut:innen des Kindes) können Sie mir schriftlich die Erlaubnis dazu erteilen.
Wenn statt Ihnen ein(e) Angehörige(r) (z.B. Großeltern) mit dem Kind zur Therapie kommt, benötige ich von Ihnen – sofern Sie dies wünschen – ebenfalls die Erlaubnis, mich mit diesen über die Therapie auszutauschen.
Angaben ohne Gewähr!
Grundsätzlich ja. Wenn Sie für Ihr Kind mehrere Therapien (z.B. zusätzlich zur Ergotherapie auch Physiotherapie oder Logopädie) im gleichen Quartal in Anspruch nehmen, entscheidet die Krankenkasse ob Sie eine Teilrückerstattung für beide Therapien erhalten. Erhalten Sie also bei der SVS oder KFA eine Chefärztliche Bewilligung für beide Therapien, dann werden die Kosten beider Therapien teilrückerstattet (Angaben ohne Gewähr).
Meistens erweist es sich allerdings als vorteilhafter, wenn die Therapieblöcke abwechselnd stattfinden (z.B. zuerst ein 10er Block Ergotherapie, dann ein 10er-Block Logopädie). Denn die Inhalte, die in der Therapie erarbeitet werden, sollten regelmäßig (am besten täglich) zu Hause geübt und vertieft werden. Dies nimmt natürlich viel Zeit in Anspruch, weshalb es für Familien oft einfacher ist, sich erst auf die eine Therapie, dann auf die andere zu konzentrieren.
Hinweis: Wenn Ihr Kind in einem Quartal bereits in einem Ambulatorium eine Therapie oder Untersuchung erhielt, dann refundiert die Krankenkasse in vielen Fällen nicht die zusätzlich privat in Anspruch genommene Therapie!
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